Haben Sie eine schwere Behinderung (Grad der Behinderung mindestens 50 Prozent), können Sie vorzeitig Altersrente beantragen. Sie müssen dafür 35 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert gewesen sein.
Achtung:
Bei Geburt bis zum 31. Dezember 1951 einschließlich:
Bei Geburt ab dem 01. Januar 1952:
WennSienebeneinervorgezogenenAltersrenteabhängigbeschäftigtoderselbständigtätigsind, dürfenSiemaximal450Eurodazuverdienen,umdievolleRentezuerhalten.VerdienenSie mehr,erhaltenSieeineTeilrente.
Sie können wählen, ob Sie die Rente als Voll- oder als Teilrente beziehen möchten. Die Teilrente kann zu
UnterUmständenkanndievorzeitigeAltersrentesogarganzentfallen.
Die Höhe der Altersrente richtet sich nach der Höhe Ihres Verdienstes während Ihrer Erwerbstätigkeit.
Tipp: Weitere Informationen zur Berechnung der Höhe der Altersrente finden Sie auf den Internetseiten der Deutschen Rentenversicherung.
Die Landratsämter in Baden-Württemberg stellen das Vorliegen und den Grad einer Behinderung (GdB) fest.
Um eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen zu erhalten, müssen Sie
Tipp: Im Kapitel "Altersrente für schwerbehinderte Menschen" auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg finden Sie weitere Informationen zu
Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen müssen Sie schriftlich oder online beantragen.
Sie können Ihren Antrag auch bei der zuständigen Stelle aufnehmen lassen. Dann erhalten Sie gleichzeitig auch Rat und Hilfe zum Thema Rente.
Den vollständig ausgefüllten Rentenantrag senden Sie direkt an Ihren Rentenversicherungsträger.
Nach Bewilligung Ihres Antrags überweist der Renten Service der Deutschen Post AG Ihre Rente monatlich auf Ihr Konto. Meistens wird ein Eigenanteil zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen.
Sie können Ihre Rente auch auf das Konto einer anderen Person überweisen lassen. Diese Person muss im Rentenantrag der Überweisung zustimmen.
Die Rente wird am letzten Arbeitstag der Bank eines jeden Monats ausgezahlt.
keine
Sie erhalten die Rente ab dem Monat, zu dessen Beginn Sie alle Voraussetzungen erfüllen. Um die Rente ab dem Anspruchsmonat zu erhalten, müssen Sie sie innerhalb von drei Kalendermonaten nach Erfüllung der Voraussetzungen beantragen.
Achtung: Stellen Sie den Antrag erst nach Ablauf dieser drei Monate, erhalten Sie die Rente nur noch ab dem Antragsmonat.
Der Monatsbetrag der Rente wird nach einem festgelegten Verfahren errechnet aus den im Laufe Ihres Erwerbslebens gezahlten Beiträgen und gegebenenfalls weiteren relevanten Versicherungszeiten (z. B. Kindererziehungszeiten).
Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg - Hauptsitz Karlsruhe
Gartenstraße
105
76135
Karlsruhe
Telefon: 0721/825-0
Fax: 0721/825-21229
info(@)drv-bw.de
Sprechzeiten:
Montag bis Mittwoch von 8 bis 16 Uhr
Donnerstag von 8 bis 18 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr
Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg - Ständiger Sprechtagsort Heidenheim
Grabenstr.
15
89522
Heidenheim
Telefon: 07361/9684-166
Fax: 07361/9684-190
regio.aa(@)drv-bw.de
Sprechzeiten:
Montagvon 8:30 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 12 Uhr
Mittwoch von 8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag von 8:30 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr
Gemeinde Hermaringen
Karlstr.
12
89568
Hermaringen
Telefon: 07322/9547-0/15
Fax: 07322/9547-40
info(@)hermaringen.de
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg hat dessen ausführliche Fassung am 12.04.2017 freigegeben.
Neues aus dem KOMM-IN-CENTER lesen Sie hier.