Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Hermaringen ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 10 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes Baden-Württemberg (L-BGG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.

Angebote in Leichter Sprache und Gebärdensprache

Die wichtigsten Inhalte stehen auch in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache (DGS) bereit:

Zur Leichten Sprache   Zur Gebärdensprache

Diese Erklärung gibt es auch in Leichter Sprache
und als Video in Deutscher Gebärdensprache auf der Seite
Gebärdensprache.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit § 10 L-BGG und der BITV 2.0 vereinbar. Die Seite wurde von Grund auf nach anerkannten Standards (WCAG 2.1, Stufe AA) gestaltet: semantische HTML-Struktur, vollständige Tastaturbedienbarkeit, ausreichende Farbkontraste, sichtbarer Tastaturfokus, Alternativtexte für informative Bilder und Berücksichtigung der Einstellung „Bewegung reduzieren".

Nicht barrierefreie Inhalte

Folgende Inhalte sind derzeit (noch) nicht vollständig barrierefrei:

  • PDF-Dokumente: Ältere oder extern erstellte PDFs – etwa Satzungen, Bekanntmachungen
    und Planunterlagen – sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei aufbereitet.
    Grund: Sie stammen zum Teil von Dritten oder aus der Zeit vor der Umstellung. Wir
    überprüfen und überarbeiten sie schrittweise. Benötigen Sie ein bestimmtes Dokument in
    zugänglicher Form, melden Sie sich bitte – wir stellen Ihnen den Inhalt gerne auf einem
    anderen Weg zur Verfügung.
  • Videos in Gebärdensprache: Auf der Seite „Gebärdensprache“ stehen Videos in
    Deutscher Gebärdensprache bereit. Sie decken bisher die wichtigsten Punkte ab; weitere
    Themen ergänzen wir schrittweise. Aus Datenschutzgründen starten die Videos erst, wenn
    Sie auf „Video laden“ klicken – vorher werden keine Daten an den Videodienst übertragen.
  • Untertitel: Nicht alle Videos sind bereits mit Untertiteln versehen. Wir ergänzen
    diese nach und nach.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 25. Juni 2026 erstellt und zuletzt am 26. August 2026 überprüft.
Die Bewertung beruht auf einer Selbstbewertung durch die Gemeinde Hermaringen.

Barrieren melden – Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Website aufgefallen? Dann teilen Sie uns das bitte mit:

Gemeinde Hermaringen
Karlstraße 12, 89568 Hermaringen
Telefon: 07322 954 70
E-Mail: info@hermaringen.de

Wir werden uns innerhalb von sechs Wochen bei Ihnen melden.

Durchsetzungsverfahren / Schlichtungsstelle

Wenn Sie auf Ihre Rückmeldung keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden:

Beauftragter der Landesregierung Baden-Württemberg für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Web: www.behindertenbeauftragter-bw.de

Das Schlichtungsverfahren ist für Sie kostenfrei.