Zum 25. November 2023 ist das „Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren“ vom 20.11.2023 in Kraft getreten, welches u. a. auch verschiedene Änderungen der Laudesbauordnung (LBO) vorsieht.
Anträge und Bauvorlagen, welche das Gemeindegebiet Hermaringen betreffen, sind danach ab sofort direkt bei der unteren Baurechtsbehörde
Landratsamt Heidenheim Bau, Umwelt und Gewerbeaufsicht Felsenstraße 36 89518 Heidenheimund nicht mehr über die Gemeinde Hermaringen einzureichen.
Ab dem Jahr 2025 sind Baugesuche verpflichtend elektronisch einzureichen.
Beschränkung der Nachbarbenachrichtigung
Eine Benachrichtigung durch die Gemeinde erfolgt auf Veranlassung und nach Maßgabe der unteren Baurechtsbehörde nur noch bei Angrenzern und hier nur noch in Fällen von Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen von nachbarschützenden Vorschriften (sog. AAB-Fälle). AAB-Fälle sind nunmehr antragspflichtig.
Wir bitten um Beachtung.
Ihre Gemeindeverwaltung