Die Gemeinde Hermaringen erhält durch die Beihilferegelung:
Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Ausbaus einer flächendeckenden Next Generation Accesss (NGA)-Breitbandversorgung vom 15.06.2015 (NGA)-Rahmenregelung
sowie der Durchführungsbestimmungen:
Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015 (Förderrichtlinie des Bundes) in der Fassung vom 28.11.2019
vom Bund einen Zuschuss von 446.400 Euro; dies entspricht 50 % der beantragten zuwendungsfähigen Kosten.
Des Weiteren werden 40 % Mittel der Ko-Finanzierung durch das Land BaWü bereitgestellt, in Summe 357.100 Euro.
Einen Eigenanteil von 10 % trägt die Kommune.